Nur die Rückholung des Atommülls gewährleistet langfristig Sicherheit
Die Notwendigkeit einer Rückholung des Atommülls aus dem Bergwerk Asse II ist heute nahezu unbestritten: Die Gefahr, dass ansonsten die Umwelt mittel- bis langfristig radioaktiv verseucht würde, lässt sich anders nicht bannen. Zwar ist das radioaktive Inventar der Asse im Vergleich z.B. zu Zwischenlagern an Atomkraftwerken oder gar in Gorleben relativ klein. Diese Tatsache zeigt aber eher, welche ungeheuren Gefahren von Atommüll generell ausgehen, als dass es ein Hinweis auf eine „harmlose“ Asse wäre. Allein die geschätzten 27 kg des hochgiftigen Plutoniums würden ausreichen, um die Region großflächig mit unkalkulierbaren Folgen zu schädigen. Außerdem kennt niemand die genaue Zusammensetzung des Atommülls in der Asse, so dass auch unbeherrschbare chemotoxische Prozesse zu befürchten sind, insbesondere wenn der Atommüll irgendwann unter Wasser stehen sollte.
Wegen dieser Gefahren hat der Bundestag auf Betreiben u.a. der Asse-2-Begleitgruppe die Rückholung sogar in das Atomgesetz (§ 57b – „Lex Asse“) aufgenommen: „Die Stilllegung [des Bergwerks] soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen.“ Dies bedeutet im Klartext, dass die Rückholung gesetzlicher Auftrag ist, sofern nicht technisch unüberwindbare Hindernisse wie z.B. ein unbeherrschbarer Wassereinbruch („Laugenzutrittt“) entstehen.
Lange Zeit war eine Rückholung des Atommülls aus der Asse für unmöglich erklärt worden. Eine auf Druck aus der Bevölkerung vom früheren Betreiber Helmholtz-Zentrum München (HMGU) beauftragtes Gutachten ergab jedoch etwas anderes: Zwar beinhalte eine Rückholung Risiken und sei sehr aufwändig, grundsätzlich technisch machbar sei sie jedoch. Im nächsten Schritt konnte ein Vergleich der verschiedenen Optionen im Umgang mit dem Atommülllager durchgesetzt werden. Und dieser ergab, dass die Rückholung die einzig zu verantwortende Option ist. Daraufhin wurde im Jahr 2010 die Rückholung politisch beschlossen und wird seitdem vorbereitet.
Allerdings hat sich schnell gezeigt, dass die Rückholung auch ungeheuer zeitaufwändig ist, weil erst elementare Voraussetzungen geschaffen werden müssen (vgl. z.B. „Schacht 5“, „Konditionierung/Lagerung“) und insbesondere der Strahlenschutz für die Beschäftigten gewährleistet sein muss. Außerdem müssen geeignete Maschinen zur Verfügung stehen, die ferngesteuert mit dem Atommüll hantieren können. Welche genauen Anforderungen zu stellen sind, kann wiederum erst definiert werden, wenn ein belastbarer Plan für die technischen Abläufe der Rückholung vorliegt. Das wiederum ist bislang noch nicht der Fall.
Nach den aktuellen Planungen geht das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz davon aus, dass die Rückholung selbst erst etwa im Jahr 2033 wird beginnen können. Es ist eine gemeinsame Herausforderung aller Beteiligten, Wege zu finden und zu begehen, um den Wettlauf mit der Zeit zu gewinnen. Denn eine Beschleunigung des Prozesses ist notwendig, weil niemand vorhersehen kann, ob und ggf. wann das Bergwerk eine Rückholung nicht mehr zulässt. Insbesondere können zunehmende Zutrittsmengen von Wasser die Rückholung grundsätzlich gefährden (vgl. „Notfallplanung“).
Weitere Informationen zum Themenkomplex „Rückholung“ finden Sie in den nachstehenden Beiträgen.
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