Asse 2 Begleitgruppe
Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. - Atomgesetz §57b
Informationsveranstaltung am 07.06.2013
12.09.2013 0
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Auf der Informationsveranstaltung der A2B am 7. Juni hat Jörg Tietze einen Vortrag zur Rückholungsplanung gehalten.
Die Folien dazu können Sie hier einsehen: