Asse 2 Begleitgruppe
Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. - Atomgesetz §57b
05.03.2012 0
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Das Bundesamt für Strahlenschutz informiert über die aktuellen Stabilsierungsmaßnahmen und über die Vorkehrungen zur Notfallvorsorge im Asseschacht.