Asse 2 Begleitgruppe
Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. - Atomgesetz §57b
Informationsfilm
29.01.2014 0
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In einem animierten Beitrag informiert das Bundesamt für Strahlenschutz zum Zwischenlager.
Den Film können Sie hier ansehen.