Asse 2 Begleitgruppe
Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. - Atomgesetz §57b
22.10.2012 0
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Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hat einen Halbjahresbericht zur Stilllegung und zum Rückbau kerntechnischer Anlagen vorgelegt.
Den vollständigen Bericht können Sie hier als pdf-Datei einsehen: