A2B-Sitzung vom 20.05.2016
Einigkeit über Rückholung des Assemülls
So formulierte Herr Hart vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): "Die Rückholung ist gesetzlicher Auftrag und steht nicht in Frage." Doch wie genau diese ablaufen soll, welche Notfallmaßnahmen in die Wege geleitet werden und wo ein Zwischenlager eingerichtet wird, darüber herrscht nach wie vor ein sehr differentes Meinungsbild. Als nächste Schritte stehen, laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Verfahren der Standortsuche gemäß Kriterienbericht (mit den Asse-nahen Standorten beginnend) sowie der nachfolgende Genehmigungsantrag an. Dazu wird im September 2016 ein konkreter Fahrplan vorgestellt.
Das Protokoll der Sitzung einschließlich der Anlagen finden Sie hier:
Protokoll der A2B-Sitzung vom 20.05.2016 (223,8 KiB)
BfS: Parameterstudien zur Strahlenexposition durch ein Zwischenlager für die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (1,4 MiB)
Schreiben von Herrn Gottsmann zu Bunkeranlagen (300,0 KiB)
BfS: Risikoabwägung zum weiteren Vorgehen im Bereich der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen, 750m-Sohle (330,5 KiB)
Bericht des Niedersächsischen Umweltministeriums (405,1 KiB)